SERVICEAKTION FÜR IHRE IMMOBILIE

Wir von Heim4you Immobilien unterstützen Sie professionell beim Verkauf Ihrer Immobilie und übernehmen kostenfrei die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für die Vermarktung Ihres Anwesens.

Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beauftragen, stellen wir Ihnen auf Wunsch den erforderlichen gesetzlichen Energieausweis für den Verkauf aus.

Um den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis für Ihre Immobilie zu erstellen, benötigen wir einen Alleinauftrag zur Vermarktung des Hauses oder der Wohnung sowie die erforderlichen Daten für die Berechnung.

Seit Mai 2014 gilt die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die Eigentümer dazu verpflichtet, beim Verkauf eine Energieausweis bereitzustellen.

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Was ist ein Energieausweis: Der Energieausweis stellt eine Zusammenfassung des Energieverbrauchs einer Immobilie dar, wobei die Bewertungskriterien durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt sind. Er berücksichtigt beispielsweise die genutzten Energieträger wie Gas, Fernwärme oder Öl, sowie die Energiekennwerte der vergangenen Abrechnungsperioden. In der Regel hat ein Energieausweis eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und muss nach Ablauf erneuert werden.

Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie wichtig: Beim Vergleich von Immobilien bietet der Energieausweis Anhaltspunkte zum Energieverbrauch und dient als erstes Indiz für die zu erwartenden Energiekosten beim Kauf oder der Miete einer Immobilie. Darüber hinaus enthält der Energieausweis Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen, die potenziell den Energieverbrauch senken könnten. Dies ist besonders hilfreich für Käufer, die an einer Immobilie interessiert sind.

Wann ist ein Energieausweis notwendig: Beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis erforderlich. Die relevanten Energiewerte wie der Energiekennwert und die Effizienzklasse müssen in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten. Denkmalgeschützte Immobilien sind von dieser Anforderung ausgenommen.